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Nachhaltiges Bauen

Aufsuchende Beratung, systematische Fortbildung, Leerstände vermeiden

Zur Unterstützung privater und institutioneller Gebäudeeigentümer bei der Umsetzung von Maßnahmen mit klaren Nachhaltigkeits-Zielen (z.B. Nachverdichtung, PV/Solarthermie, Dämmung, Begrünung, Entsiegelung etc.) muss die Verwaltung der Stadt Köln eine aktive, professionelle, progressive und partnerschaftliche Unterstützung bieten.

  • Wir fordern die Einrichtung einer Fachstelle “Nachhaltiges Bauen” nach dem Vorbild der Stadt Zürich. Diese definiert die Ziele des klima, umwelt- und energiegerechten Bauens. Sie berät und unterstützt mit dem Ziel einer aufeinander abgestimmte Bauweise in den Bereichen Energie, Baustoffe, Nutzerfreundlichkeit, Erscheinungsbild und Lebenszykluskosten. Die Fachstelle muss Verwaltungsstrukturen, Abläufe und Know-how etablieren, welche es ermöglichen, private Akteur:innen fachlich zu beraten in Hinblick auf Nachhaltigkeit, internationale „Best Practices“, Amortisationszeiten, Fördermöglichkeiten und bauordnungsrechtliche Aspekte. Dies soll gezielt zur Schaffung eines attraktiven Mehrwertes für private Akteur:innen führen, indem in Abstimmung mit anderen zu beteiligenden städtischen Ämtern situative, konstruktive Lösungsansätze und verlässliche Aussagen entwickelt werden.
  • Die Fachstelle führt das Konzept einer umfassenden „Aufsuchenden Beratung“ für private Eigentümer:innen“ein, mit denen diese nach dem Vorbild des Quartiers Essen-Kettwig über Sanierungs- und Fördermöglichkeiten informiert werden. Dabei sind auch im Vorfeld (also noch vor Beantragung einer Baugenehmigung o.ä.) Konflikte zu lösen, welche sich aus unterschiedlichen Schutzzielen ergeben können (z.B. Klimaschutz versus Denkmalschutz).
  • Wir fordern eine systematische Fortbildung von Verwaltungs- Mitarbeiter:innen zu Themen wie Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Gebäudezertifizierungen, Fördermöglichkeiten, Energieeinsparung und -gewinnung etc. Auch müssen prozedurale Kompetenzen (z.B. alternative Konfliktlösungsverfahren) aufgebaut werden. Dadurch soll die Verwaltung motiviert und in die Lage versetzt werden, Genehmigungsverfahren mit weniger Reibungsverlusten und mit höherer Vorhersagbarkeit zu klimaschutztechnisch ambitionierteren Ergebnissen zu bringen. Sollte sich aus einer fordernden aber partnerschaftlichen Unterstützung von Baugenehmigungssuchenden durch die Verwaltung höherer Personalbedarf ergeben, ist dieser zu decken.
  • Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, Konzepte zur Verhinderung von Leerstand aus Investmentgründen zu entwickeln und umzusetzen. Hierbei sind auch steuerrechtliche Konzepte, insbesondere vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform, zu prüfen.

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