| | |

Stadtplanung und Gebäude

Eine klimafreundliche Stadt ist nicht nur die Summe von vielen nachhaltigen Gebäuden. So wichtig diese auch sind, so darf der Blick auf das große Ganze nicht vergessen werden. Dies betrifft Fragen der groß- bis mittel-räumlichen Planung:

  • Wo wird was wie gebaut,
  • welche Mobilitätsströme generiert die Verortung bestimmter Funktionen
    • Wohnen,
    • Schulen,
    • Arbeit,
    • Einkaufen,
  • wo entsteht Kaltluft, wie kann sie zirkulieren?

Darüber hinaus muss eine zukunftsfähige gebaute Umwelt Menschen dazu einladen, bestimmte nachhaltige Verhaltensmuster zu praktizieren.

Hier spielen Themen wie Stadtsoziologie, Ästhetik, Aufenthaltsqualität und vieles mehr eine wichtige Rolle.

Eine Stadt kann nur begrenzt direkten Einfluss auf privatwirtschaftliche Akteur:innen nehmen. Dennoch gibt es für eine Kommune Handlungsmöglichkeiten, die im Folgenden in vier Schwerpunkte gruppiert sind: 1) Regeln aufstellen und einfordern; 2) Anreize schaffen und Fördermaßnahmen ausbauen; 3) Unterstützung durch die Verwaltung bieten; 4) Voranschreiten bei den Gesellschaften in städtischem Eigentum.

Regeln aufstellen und einfordern

Die Stadt Köln muss das ihr zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium zur Aufstellung und Einforderung von klimafreundlichen Regelungen zur Gänze ausschöpfen. In diesen Bereich fallen das hoheitliche Recht zur Erstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, der Stellplatzsatzung, Vorgartensatzung, etc. Auch die Lenkungswirkung von Regelwerken mit empfehlendem Charakter ist gezielt zu nutzen. Darunter fällt beispielsweise das Gestaltungshandbuch.

Darüber hinaus muss die Stadt Köln ihre Interpretationsspielräume von übergeordneten Regelwerken zugunsten eines maximalen Klimaschutzes nutzen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Hinterfragung jahrelanger Gepflogenheiten und Interpretationsroutinen und, wo nötig, die Auseinandersetzungen mit übergeordneten Behörden, um den Landes- und bundesweiten Gesamtdiskurs nach vorne zu bringen. Köln soll somit Wegbereiterin für Kommunen in NRW und Deutschland werden.

Die Bauleitplanung der Stadt Köln muss sich an dem von der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstand und Klimaschutzzielen orientieren. Bei der Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen muss daher dem Klimaschutz vorrangiges Gewicht eingeräumt werden. Für die Erstellung der Nutzungspläne sollen auch Naturschutzverbände sowie der Klimarat der Stadt Köln hinzugezogen werden.

  • Wir fordern die Stadt Köln auf, ihre Gestaltungshoheit bei der Schaffung und Erneuerung von Kölns gebauter Umwelt zugunsten des Klimaschutzes zu nutzen und ab sofort entsprechende Bebauungspläne (auch für bereits bebaute Stadtquartiere) aufzustellen. Spätestens ab 2025 darf jegliche Bebauung nur noch auf Grundlage eines DGNB zertifizierten Bebauungsplans genehmigt werden. Wo Städtebauliche Verträge als Interimslösung unvermeidlich sind, müssen diese vor Inkrafttreten vom Klimarat kommentiert und samt Kommentar komplett öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Auf Grundlage dieser Bebauungspläne fordern wir bei Neu- und Umbauten eine Pflicht zur klimaschutzkompatiblen Nutzung von Dach-, Fassaden- und Hofflächen. Diese umfasst insbesondere die Auflage, solarthermische Anlagen und/oder Photovoltaikanlagen auf alle hierfür nutzbaren Dach-Flächen anzubringen (solare Baupflicht), sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (Verschattung, Abstandsregeln, etc.). Laut Solarkataster des LANUV steht auf etwa 120 qkm Dachfläche jährlich ein Stromertrag von 17 TWh/a zur Verfügung. Davon werden bisher nur ca.5 % genutzt. Daneben besteht eine Pflicht zur (kumulativen) Begrünungjeder geeignete Fläche.
Beispiel Düsseldorf
  • Über diese Hebel müssen außerdem Retentions- und Versickerungsmaßnahmen(Zisternen, Rigolen, Begrünung, permeable Oberflächen) und Fuß- und Radverbindungen eingefordert (vgl. Kapitel Mobilität) werden.
  • Bauwillige müssen bei jedem Bauantrag ein obligatorisches Um- und Rückbaukonzept mitvorlegen, um die spätere Konversion und damit die langfristige Nutzung aller Baumaßnahmen zu erleichtern. (Lebenszykluskostenbasiert statt investitionskostenbasiert planen)
  • Wir fordern die Förderung innovativer Bauvorhaben (z.B. Geschossbau aus Holz), wenn sie nachweislich (im Sinne einer Lebenszyklus-Bilanzierung) dem Klimaschutz und der Klimawandelanpassung dienen. Dazu müssen die Spielräume des §34 BauGB deutlich stärker als bisher ausgeschöpft werden. Demnach kann von der „Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung“ abgewichen werden, wenn ein Bauvorhaben „mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“ Klimaschutz ist ein öffentlicher Belang!
  • Über die wohlwollende Genehmigung hinaus müssen innovative Bauvorhaben zudem aktiv gefördert werden durch entsprechende Kriterien bei der Konzeptvergabe und durch beschleunigte Behandlung in Genehmigungsverfahren.
  • Der Flächenverbrauch für zukünftige Projekte ist zu reduzieren. Bevor neue Flächen zur Bebauung und/oder Infrastruktur ausgewiesen werden, muss geprüft werden, ob bereits genutzte Flächen recycelt werden können. Die Neuversiegelung von Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken und muss durch eine Entsiegelung in mindestens demselben Umfang kompensiert werden. Wir fordern Netto Null beim Flächenverbrauch bis 2030 im gesamten Kölner Stadtgebiet. (vgl. Grünflächen)
  • Zusätzlicher Wohnraum, der Wohnen wieder bezahlbar macht und dem prognostizierten Bevölkerungswachstum in Köln gerecht wird, muss klimagerecht geschaffen werden. Dies darf nicht zu einer Fortsetzung des Flächenfrasses vergangener Zeiten führen. Im Gegenteil: Wir fordern, dass mindestens 50% der neuen Wohnungen durch eine intelligente und stadtteilspezifische Kombination aus moderater Hochhausbebauung, Nachverdichtung, Dachaufstockungen, Alley Flats und Flächensuffizienz erreicht wird. Köln muss dies zu einem “Kölner Modell” kultivieren und damit europaweites Vorbild für qualitatives Wachstum werden.
  • Denkmalschutz darf nicht zulasten von Klimaschutz gehen. Selbstverständlich ist unser baukulturelles Erbes ein wichtiges Gut und muss gepflegt werden. Unser einziger Planet ist aber mindestens ebenso pfleglich zu behandeln. Die Stadt Köln muss daher praxisnahe und niederschwellige Lösungen für die Nutzung und Weiterentwicklung des Baubestand entwickeln, welche die Kompatibilität von Denkmal- und Klimaschutz sicherstellen. Die graue Energie im Bestand, liefert bereits einen hohen Beitrag für den Klimaschutz. In unauflöslichen Zielkonflikten darf Klimaschutz nie hintan stehen.
  • Bei der Nutzung von Flächen, die dem Zugriff der Stadt Köln unterliegen, muss die Anpassung an den Klimawandel strukturell mitbedacht werden, z.B. durch passiv solare Gebäudeausrichtung, Beschattung von Gebäuden, Wegen und Plätzen, Erhalt bestehender Grünflächen, Entsiegelung und Begrünung, Nutzung thermischer Masse, Gebäudekühlung durch Wasserzirkulation und aus U-Bahn-Tunneln (statt durch Elektrizität).
  • Die jüngst erfolgte Novellierung der Stellplatzsatzung geht nicht weit genug, umstarke Anreize zu Erarbeitung und Belohnung von wegweisenden Mobilitätkonzepten zu schaffen; sie muss bis 2030 sukzessive verschärft werden, um Planbarkeit für Investor:innen zu schaffen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Neubaugebiete nur noch als autofreie Siedlung bzw. Gewerbefläche (maximal mit rückbaubaren Quartiersgaragen) genehmigt werden. Dies fördert gleichzeitig preisgünstigeren Wohnraum.
  • Köln muss städtisches Vorkaufsrecht konsequent anwenden und erworbene Flächen gemeinwohlorientiert und ausschließlich per Erbpachtvertrag zur Verfügung stellen.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert