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Verwaltung, Politik und Bürger:innenbeteiligung

Die Stadt Köln befindet sich seit Juli 2018 offiziell im Klimanotstand. Doch Entscheidungen wie die Bebauung des Grüngürtels durch das Geißbockheim zeigen eindrücklich, dass die Priorität des Themas noch nicht ausreichend in Rat und Verwaltung angekommen ist. Daher bedarf es einer demokratischen Verwaltungs- und Politikreform, die Klimaschutz höchste Priorität bei allen anstehenden Entscheidungen der Stadt einräumt.

Verwaltungsreform

Klimaschutz muss zur Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche werden. Alle umweltrelevanten Themen müssen in einem schlagkräftigen Dezernat mit einer speziellen Klimaschutzmanager:in gebündelt werden. Jeder Fachbereich muss in jeglichen Angelegenheiten seinen Beitrag zum Klimaschutz berücksichtigen. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung wird als kommunale Pflichtaufgabe definiert: 

  • Der Klimanotstand ist zu einem Klimavorbehalt weiterzuentwickeln, der in jeder kommunalen Entscheidung Anwendung findet.
  • Wir fordern die Entwicklung von Verwaltungsvorschriften für jeden Bereich der Stadtverwaltung, wie in den Entscheidungen des jeweiligen Bereichs die Ziele des Klimanotstands zu berücksichtigen sind.
  • Das Dezernat V Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird um den Bereich Klimaschutz erweitert. Hier soll die Stelle eines/r Klimaschutzmanager:ingeschaffen werden.
  • Generell hat der Bereich Klimaschutz bei allen Anträgen und Vorgängen in der Stadtverwaltung ein Einspruchsrecht. Das Dezernat wird um zusätzliche Planstellen aufgestockt für die Überprüfung aller Anträge und Vorgänge auf klimagerechte Stadtplanung. Gehwege und Radwege erhalten Vorrang in der Planung und im Ausbau.
  • Die Stadt Köln verpflichtet sich im Rahmen eines Klima-Maßnahmen-Controllings, den Stand ihrer Klimabemühungen jährlich durch eineunabhängige Fachinstanz (z.B. Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energien) überprüfen zu lassen. Der Bericht darüber wird kurzfristig veröffentlicht.
  • Die Stadt entwickelt einen Plan zur Einhaltung eines aufgestellten CO-Budgets bis Ende 2021. Dieser muss für die Öffentlichkeit zugänglich sein und nachprüfbare Zwischenziele enthalten. Er soll außerdem sozial gerecht sein und Personengruppen, die besonders vom Klimawandel betroffen sind, wie etwa Menschen mit geringeren Einkommen und Frauen, nicht zusätzlich belasten. 
  • Die Stadt muss die Kommunikation des CO2-Budgets transparent und öffentlich gestalten. Falls es zu einer Überschreitung kommt müssen die Gründe dafür offengelegt werden.

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