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TOD durch RWE! Strafvereitelung durch Staatsanwaltschaft?

Warum wurde trotz vielfacher, erdrückender wissenschaftlicher Beweislage bislang keine Ermittlung in der Sache Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen RWE aufgenommen?

Herzliche Einladung zur Mahnwache am 18.03.24 vor der Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Hesslerstraße 53, 59065 Hamm, 13:30-16:00 Uhr.

Hintergrund


Am 29.09.2022 wurde von über 20 Jurist:innen eine Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen
die Verantwortlichen von RWE Power an die Staatsanwaltschaften Köln, Aachen, Mönchengladbach erstattet.

Die Emissionen der Kohlekraftwerke führen seit Jahrzehnten zu immer mehr vorzeitigen Todesfällen und beachtlichen Gesundheitsschädigungen.

Es wurde diesmal explizit darum gebeten, die Strafanzeige nicht erneut, wie im Jahr 2018, an die
Staatsanwaltschaft Essen, die Stadt, wo sich die RWE Konzern Zentrale befindet, abzugeben.

Aber auch dieses Mal geschah genau dies erneut. Und die Staatsanwaltschaft Essen hat erneut
entschieden, nicht zu ermitteln. Diese Verfügung wurde den Jurist:innen – trotz zwischenzeitlicher
Nachfragen – erst 6 Monate später, im Juni 2023 mitgeteilt und die Staatsanwaltschaft hat sich dafür außerordentlich entschuldigt. Es hätte sich um ein Versehen gehandelt.

Im Juli 2023 wurde von den Jurist:innen eine Beschwerde gegen die Verfügung, nicht ermitteln zu
wollen, eingereicht. Seitdem – seit Juli 2023!! – haben die Jurist:innen trotz Nachfragen wieder
keinerlei Informationen von der Staatsanwaltschaft Essen erhalten.

Nur durch puren Zufall ist auf einem anderen Weg herausgekommen, dass die Staatsanwaltschaft
Essen jetzt das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm weitergereicht hat.

„Erschütternd ist die Auffassung, die Handelnden hätten schon deshalb kein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen, weil dies behördlich genehmigt worden sei. Eine behördliche Genehmigung von erkennbaren Tötungshandlungen, … sei es mit direktem, sei es mit bedingtem Vorsatz, vermag ich unserem Rechtssystem nicht zu entnehmen.”

Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comes zur Ablehnung einer Ermittlung:


„Anders als in diesem Fall der Strafanzeige gegen die Verantwortlichen eines Konzerns zögern
Staatsanwaltschaften nicht lange, gegen Aktivist:innen der Klimagerechtigkeitsbewegung zu ermitteln und sie zu verurteilen”.

Bernhard Seidler, Arzt und Aktivist der Klimagerechtigkeitsbewegung

„Wir haben ein eigenartiges Verhältnis zu den Ursachen und Verursacherinnen des Klimawandels entwickelt: Stellen Sie sich vor, in einer Stadt, in einem Land, geht eine Massenmörderin, besser noch eine ganze Gang von Massenmörderinnen um und tötet Tausende Menschen. Die Killer sind weder auf der Flucht, noch verstecken sie sich, man kennt sie im Gegenteil ziemlich gut und weiß genau, wo sie wohnen.

Trotzdem unternimmt niemand etwas. Gelegentlich warnt sich die Nachbarschaft untereinander, manchmal geben wir den Mörder*innen Geld, damit sie vielleicht ein paar Menschen weniger umbringen, aber alles in allem bleiben sie unbehelligt.

Dass ich mit diesem Bild nicht übertreibe, sieht man zum Beispiel daran, wie der Essener
Energiekonzern RWE dafür bezahlt wird, in Deutschland ein klein bisschen weniger Braunkohle
auszubuddeln, obwohl bekannt ist, dass das Verbrennen dieser Kohle viele Menschen das Leben kosten wird. RWE weiß das seit den 1960er Jahren, genauso wie es alle politischen Entscheidungsträger wissen.”

Friederike Otto, KlimaUNgerechtigkeit, S.59f, Berlin 2023 -Trägerin des Deutschen Umweltpreises 2023

Weitere Informationen

https://www.rwe-tribunal.org/strafanzeige-vorstand-rwe

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