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Leitentscheid: Aufklärung von der NRW Landesregierung gefordert

Ist der Beteiligungsprozess zur Leitentscheidung im Rheinischen Braunkohlerevier nur eine Täuschung, um Zivilgesellschaft und Kommunen ruhigzustellen?

Aufklärung von NRW-Landesregierung gefordert! | Parents For Future

Durch die Recherche der Allianz für nachhaltigen Strukturwandel e.V. haben wir erfahren, dass die Zulassung des 4. Hauptbetriebsplans Hambach für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 bereits am 21.12.2020 erfolgt ist.
Dort ist unter anderem die Abgrabung der „Manheimer Bucht“ und damit die Zerstörung der St. Albanus und Leonhardus Kirche am Tagebau Hambach festgelegt worden.

Zitat: „Dieses Zeitfenster ist durch die erforderliche Massengewinnung im Bereich der jetzt neu geplanten Manheimer Bucht, sowie der Herstellung der Böschungen für den späteren Tagebausee gekennzeichnet.“
Ausgeführt wird weiter, dass die „Betriebsplanzulassung im Einklang steht mit dem vorliegenden Entwurf der Leitentscheidung und des angepassten Revierkonzepts des Bergbauunternehmens.“


Es ergeben sich für uns folgende Fragen:

  • Wie kann es dann sein, dass RWE per 4. Hauptbetriebsplan die Abgrabung der „Manheimer Bucht“ erlaubt wird, obwohl im Entwurf zur Leitentscheidung die Prüfung von Alternativen und eine offene Entscheidungslage klar zum Ausdruck gebracht wird? Dies wurde öffentlich während der Dialogveranstaltungen sowohl seitens der Landesregierung als auch von RWE mehrfach betont.
  • Wie kann es sein, dass in einem Beteiligungsverfahren via Presse, Dialogveranstaltung und im Internet suggeriert wird, Bürger:innenbeteiligung sei auch zu diesem Entscheidungspunkt möglich, obwohl die Entwürfe für den 4. Hauptbetriebsplan zu diesem Zeitpunkt längst im Ministerium zur Prüfung vorgelegen haben müssen?
  • Warum werden die im Beteiligungsverfahren entwickelten Stellungnahmen mit mehr als 1.150 Seiten aus Kommunen, Kirchen, Zivilgesellschaft und Einzelpersonen ignoriert? Die Mehrheit der Eingaben hat sich für den Erhalt der „Manheimer Bucht“ und der Dörfer am Tagebau Garzweiler ausgesprochen, damit das Land NRW die Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris überhaupt einhalten kann.
https://twitter.com/JVos63/status/1367061545080025090?s=20

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen teilte in seiner Pressemitteilung vom 08.10.2020 unmissverständlich mit, dass „die neue Leitentscheidung […] die Grundlage für die nun anstehenden Plan- und Fachverfahren [ist]. Erst durch diese wird sie dann unmittelbar auch für die bergbautreibende RWE Power AG verbindlich.“

Wir kommen daher zu dem Schluss, dass

  • entweder die Bezirksregierung Arnsberg am Prozess der Leitentscheidung und am Willen der Landesregierung vorbei eine Entscheidung getroffen hat oder
  • die Landesregierung im Prozess der Leitentscheidung der Öffentlichkeit gegenüber nicht die (vollständige) Wahrheit gesagt und den Genehmigungsprozess des 4. Hauptbetriebsplanes Hambach (bewusst) verschwiegen hat.

Letzteres wäre eine klare Missachtung der Bürger*innen, des Landtages und ein unvorstellbarer Vertrauensverlust für die Politik der Landesregierung unter Führung des Ministerpräsidenten Armin Laschet, dem als neuem Vorsitzenden der CDU Deutschlands Ambitionen für das Kanzleramt nachgesagt werden.
In unserem aktuellen Schreiben an Herrn Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart haben wir die oben angeführten Fragen zur Sprache gebracht.  

Wir habe Herrn Pinkwart aufgefordert, die Genehmigung des 4. Hauptbetriebsplanes öffentlich zu erläutern und umgehend zurückzunehmen.

Ferner haben wir die Übermittlung aller zur Genehmigung des 4. Hauptbetriebsplanes vorgelegten Unterlagen inklusive Karten und Schriftwechsel bis spätestens zum 15.03.2021 nach Informationsfreiheitsgesetz gefordert.

In der gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf der Leitentscheidung “Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier [1]” vom 11.11.2020 haben Parents for Future Germany, Teachers for Future Germany, Christians for Future und Grandparents for Future unter anderem folgendes gefordert:

  • Einbezug der zivilgesellschaftlich erstellten Konzepte zur Restseegestaltung mit geringerer Seetiefe und des Verzichts der Abgrabung der “Manheimer Bucht” in die Planungen des Landes NRW (z.B. Revierperspektiven Rheinland 2020 [2])
    Gerade die derzeitige Planung um die Restseetiefen ist angesichts der zunehmenden Klimaerhitzung und zunehmender Dürren kritisch zu sehen (vgl. UFZ Helmholtz 2020).
  • Einbezug der zivilgesellschaftlichen Konzepte zur Vernetzung der Bürgewälder
    Wir unterstützen das Konzept des Zivilgesellschaftlicher Koordinierungskreises Strukturwandel (ZKS 2020)[3] zur Vernetzung der Bürgewälder. Gerade die unter dem Schlagwort #arnoldustrail beschriebenen Leuchtturmprojekte können den Strukturwandel im Rheinischen Revier auch für kommende Generationen erfahrbar und erlebbar machen. Die Kirche in Manheim ist als Innovationsraum zu erhalten!

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