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Entwurf Klimaschutzgesetz ist EU rechtswidrig

Brief Feder via https://pixabay.com/de/photos/feder-schreiben-kommunizieren-3237961/

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Betreff

Entwurf Klimaschutzgesetz ist EU rechtswidrig

Nachricht

Einen schönen guten Abend,

die Schonung des Verkehrssektors in Deutschland ist in der EU nicht vorgesehen. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/842 müssen alle (!) Sektoren die Treibhausgasemissionsreduktionsziele erreichen. Für Deutschland sind -38% gegenüber des Referenzjahres 2005 verpflichtend pro Sektor vorgesehen. 

Da wir im Verkehrssektor in Deutschland keine Reduktion hinbekommen, sind wir bereits heute gemäß Artikel 8 der Verordnung verpflichtet, zusätzliche Aktionen in Form nationaler Politiken und Maßnahmen und einen strikten Zeitplan für die Durchführung vorzulegen. 

Daher ist der im Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf nicht konform zur europäischen Gesetzgebung.

Ich fordere Sie hiermit auf, im parlamentarischen Prozess darauf hinzuwirken, dass

  • ein geändertes Klimaschutzgesetz EU-rechtskonform ist
  • ein geändertes Gesetz dem for Future-Urteil 1 BvR 2656/18 des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung trägt
  • Maßnahmen gemäß Artikel 8 („Sofortprogramm“) angestoßen und umgesetzt werden

Weiterhin erwirken Sie bitte, dass das Verkehrsministerium jährliche Rücklagen mindestens in Höhe von 5 MRD € für den Erwerb von Verschmutzungszertifikaten bildet. 

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich bei der Kommission in Brüssel Beschwerde einlegen werden, sollte der derzeitige Entwurf des Klimaschutzgesetzes  verabschiedet werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Kuvio Échantillon

Viel Spaß beim Schreiben. Die Wahlkreise Köln 1 bis 4 sind erledigt.

Hintergrund

Regulation – 2018/842 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Die Verordnung (EU) 2018/842 (Lastenteilungsverordnung, ESR) enthält verbindliche jährliche Treibhausgasemissionsziele für jeden Mitgliedstaat von 2021 bis 2030 für die Sektoren (!) Verkehr (ohne Luftfahrt), Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Industrie sowie in den Teilen des Energiesektors. 

Vorgeplänkel („nachstehende Gründe“)

(2) Alle Wirtschaftssektoren sollten zur Verwirklichung dieser Treibhausgasemissionsreduktionsziele beitragen.

(12) Auf den Verkehrssektor entfällt fast ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der Union. Es ist daher wichtig, dass im Verkehrssektor die Treibhausgasemissionen und die Risiken in Verbindung mit der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch ein umfassendes Konzept für die Förderung von Treibhausgasemissionsreduktionen und Energieeffizienz im Verkehrssektor, für den Elektroverkehr, für den Wechsel auf andere Verkehrsträger, wenn dies nachhaltiger ist, und für nachhaltige erneuerbare Energiequellen im Verkehrssektor auch nach 2020 reduziert werden. Die Umstellung auf eine emissionsarme Mobilität als Teil der umfassenderen Verlagerung hin zu einer sicheren und nachhaltigen CO2-armen Wirtschaft kann dadurch erleichtert werden, dass günstige Bedingungen und starke Anreize geschaffen sowie langfristige Strategien umgesetzt werden, die verstärkte Investitionen ermöglichen.

Artikel 1

EU-Staaten müssen (!) ihrer Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber dem Stand von 2005 in jedem Sektor (!!)  erreichen

Artikel 2

Was? Alles was unter Verordnung (EU) Nr. 525/2013 fällt (Verkehr ist dabei: Zeile 3 C0)

Artikel 8

Stellt die Kommission fest, dass ein Mitgliedstaat keine ausreichenden Fortschritte bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen erzielt, so legt dieser Mitgliedstaat der Kommission innerhalb von drei Monaten einen Plan für Abhilfemaßnahmen vor. D.h.

·         zusätzliche Aktionen in Form nationaler Politiken und Maßnahmen

·         einen strikten Zeitplan für die Durchführung

Anhang I Wie viel? Deutschland sogar -38% gegenüber 2005 (Anhang)

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