AfD-Verbot JETZT! – Kundgebung in Köln

Sharepic Kundgebung 04.05.2025 - 17 Uhr an der Gülichplatz 1-3, 50667 Köln - Das Bild hat einen pinken Rahmen, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz wie folgt zitiert wird: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt zur AfD fest: Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen." Und das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit dem 2. Mai 2025 aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Im Zentrum des Plakats steht ein großes Pink-gelb-grünes "X" mit der Aufschrift "AFD VERBOT JETZT". Darunter steht: "Wir fordern daher die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsvorverfahrens". Ein Megafon symbolisiert die Ankündigung einer Kundgebung am Sonntag, 4. Mai 2025, um 17 Uhr an der Gülichplatz 1-3, 50667 Köln. Es wird aufgerufen, sich für Redebeteiligungen zu melden.

Sonntag, 04.05.25 – 17 Uhr – Gülichplatz 1-3, 50667 Köln

Die AfD ist gesichert rechtsextremistisch.

Wir fordern:

  • die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung
  • das umgehende Ende der Normalisierung der AfD in Politik und Medien
  • keine Zusammenarbeit mit der AfD auf alle Ebenen
  • keine Vergabe von öffentlichen Räumen an die AfD unter Verwendung der Extremismusklausel
  • keine Vergabe von Ämtern an die AfD

Wenn Du noch Redebeiträge besteuern möchtest melde Dich gerne unter koeln (ätt) aft-verbot.jetzt oder vor Ort and der Bühne.

Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html

Weitere Hintergründe

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https://koelle4future.de/blog/tag/klimaschutz-ist-antifa

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