Braunkohlenplanung NRW: Beschwerde beim Landtag eingereicht

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Im Mai haben wir bereits Stefan Götz (CDU), Vorsitzender des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln dazu aufgefordert, eine neue Braunkohlenplanung in NRW einzuleiten.

Mangels Rückmeldung haben wir uns im Juni bei der Behördenleitung, Frau Gisela Walsken (SPD) beschwert.

Leider hat sich die Bezirksregierung bis heute nicht gemeldet. Daher haben wir die Fragestellung and den Petitionsausschuss des Landes NRW gegeben:

brief-landtag-nrw
Petition Landtag NRW

Überprüfung und Überarbeitung der Braunkohlenplanung in NRW:

1.) Beschwerde über die Bezirksregierung Köln2.) Einleitung eines Prüf- und Überarbeitungsverfahrens gemäß Artikel 30 Landesplanungsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,

mit Schreiben vom 22. Mai 2020 haben wir den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln, Herrn Stefan Götz, dazu aufgefordert, eine Überprüfung der Braunkohlenplanung in NRW einzuleiten.

Da leider keinerlei Rückmeldung seitens des Ausschusses erfolgte haben wir mit Schreiben vom 26. Juni 2020 bei der Behördenleitung, Frau Gisela Walsken, beschwert.

Wir wissen von weiteren Schreiben in der Sache, die ebenfalls unbeantwortet geblieben sind.

Hiermit beschweren wir uns gemäß Artikel 17 Grundgesetz bei Ihnen als übergeordnete Stelle über das Verhalten der Bezirksregierung Köln. Bitte führen Sie mit der Behörde in Köln ein klärendes Gespräch, warum Eingaben von Bürger*innen weder bearbeitet noch beantwortet werden.

Artikel 30 LPG NRW

Änderung von Braunkohlenplänen

Der Braunkohlenplan muss überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern…

Des Weiteren fordern wir Sie auf, eine Überprüfung und Überarbeitung der Braunkohlenplanung in NRW einzuleiten oder die richtige Behörde damit zu beauftragen. Es haben sich wesentliche Grundannahmen für die Braunkohlenplanung in NRW geändert, daher muss Artikel 30 Landesplanungsgesetz NRW zur Anwendung kommen.

Begründung:

Das Gutachten „Garzweiler II: Prüfung der energiewirtschaft­lichen Notwendigkeit des Tagebaus“ vom DIW Berlin et.al. (1.) vom Mai 2020 stellt „keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für einen kompletten Aufschluss der Tagebaufelder, was die Zerstörung des Hambacher Waldes bzw. die Umsiedlung weiterer Ortschaften bedingt“ fest (s. 41).

Weiterhin weisen „zahlreiche Studien nach, dass die Versorgung von NRW, Deutschland und Europa in diesem Fall ohne Probleme mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen gewährleistet werden kann (Bartholdtsen u. a. 2019; Oei, Göke, u. a. 2019)“ (ebd.).

Unter Anwendung des Wright’schen Gesetzes der Ökonomie wird die Verstromung von Braunkohle gemäß Naam (2.) auch ohne steigende CO2-Bepreisung in den nächsten 5 Jahren vollkommen unwirtschaftlich.

Sollten Sie für die Initiierung einer neuen Braunkohlenplanung nicht zuständig sein bitten wir Sie um die Weiterleitung unserer Anfrage an die zuständige behördliche Stelle.

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9 Kommentare

  1. Ich unterstütze
    1.) die Beschwerde über die Bezirksregierung Köln und
    2.) die Einleitung eines Prüf- und Überarbeitungsverfahrens gemäß Artikel 30 Landesplanungsgesetz NRW
    der Parents For Future Köln und schließe mich den Forderungen an

  2. Mit der Zeit gehen, heißt auch sich von überholten Plänen lösen. Es gibt alternative Energiequellen und aus reiner Profitgier halte ich es nicht für richtig, die Natur zu zerstören. Energieunternehmen tragen wie alle Unternehmen ihr unternehmerisches Risiko selbst. Sie hatten lange Zeit zu reagieren. Entschädigungen für die Fehlentwicklung halte ich für unangebracht. Steuergelder müssen dem Bürger dienen und nicht dem einzelnen Unternehmer. Stoppt den Irrsinn sofort. Es gab lange genug Kritik und unternehmerische Planungszeit.

  3. Wenn man die aktuelle Situation betrachtet, läßt sich diese Entwicklung „legal“ tatsächlich nur noch stoppen, wenn man den Entstehungsort für die Festlegung „energiewirtschaftlich notwendig“ juristisch angeht. Man sollte darüber hinaus auch noch ein Verfahren in Erwägung ziehen zur Klärung der Frage, welche Beziehungen Armin Laschet persönlich zu RWE Power unterhält bzw. inwieweit die erforderliche Unabhängigkeit bei seiner Entscheidung gegeben war.

  4. Liebe Landesregierung,
    bitte kehrt zu einer sach- und faktenbasierten Handlungsweise, die einen Ausgleich aller Interessen zum Ziel hat, zurück und hört auf, die rechtschaffen Bürgerinnen und Bürger der vom Abbruch durch RWE bedrohten Dörfer zu kriminalisieren.
    „Der Rechtsstaat braucht des Bürgers Mißtrauen.“ „Jede rechtsstaatliche Demokratie, die ihrer selbst sicher ist, betrachtet den zivilen Ungehorsam als Bestandteil ihrer politischen Kultur.“
    Jürgen Habermas 1983

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