EU-Beschwerde zum verwässerten Klimaschutzgesetz ist eingereicht
Das Ei ist im Nest. Wir haben Mitte April unseren gewählten Abgeordneten in Köln geschrieben, dass wir den Entwuf des Klimaschutzgesetzes für EU rechtswidrig halten. Leider ist keine Antwort eingegangen und das Gesetz wurde trotz massiver rechtlicher Bedenken in den Ausschüssen auf Wunsch des Verkehrsministeriums durchgesetzt.
In unserem Anschreiben haben wir letzten Monat darauf hingewiesen, dass wir Beschwerde in Brüssel einlegen. Dies ist heute erfolgt:
EU-Beschwerdeformular
https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_de/index.html
3. Genauere Angaben zur Behörde oder Stelle, über die Sie sich beschweren
Name der Behörde:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
4. Mutmaßlich gegen EU-Recht verstoßende nationale Maßnahmen
Hiermit beschweren wir uns bei Ihnen über das am Freitag, 26. April 2024, im Deutschen Bundestag beschlossene geänderte Klimaschutzgesetz.
Wir sind der Ansicht, dass die EU Verordnung (EU) 2018/842 und darauf verweisende und abgeleitete Rechtsakte verletzt werden.
Wir erwarten, dass Sie einen Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 8 EU 2018/842 feststellen, insbesondere im Verkehrssektor.
5. Problembeschreibung
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/842 müssen alle (!) Sektoren (Artikel 1) die Treibhausgasemissionsreduktionsziele erreichen. Für Deutschland sind -38% gegenüber des Referenzjahres 2005 verpflichtend pro Sektor vorgesehen.
Dies wird durch das neue Klimaschutzgesetz in Deutschland entschieden verwässert und europäisches Recht gebrochen.
Unter anderem hat der Verkehrssektor in der Bundesrepublik Deutschland die vereinbarten Treibhausgasreduktionen nicht erfüllt. Statt eines Aktionsplanes wurde nun das deutsche Klimaschutzgesetz derart geändert, dass dieser Sektor gänzlich ohne Reduktionen davon kommt.
Bitte fordern Sie Abhilfemaßnahmen und einen strikten Zeitplan für die Durchführung ein und Überwachen die Umsetzung.
Finanzielle Untetstützung – weiß nicht
Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte?
Bitte erläutern Sie, inwieweit das Recht der Union betroffen ist und gegen welches Grundrecht verstoßen wurde.
Artikel 2, 3 und 7 der EU-Charta; Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Wir sind der Ansicht, dass das folgende Urteil auf die Situation in Deutschland übertragbar ist:
CASE OF VEREIN KLIMASENIORINNEN SCHWEIZ AND OTHERS v. SWITZERLAND
(Application no. 53600/20) vom 9 April 2024
Hier urteilte der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf wirksamen Schutz vor den nachteiligen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität.
6. Belege
Plenarbeschluss siehe Drucksache 20/11183
https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011183.pdf
7. Frühere Problemlösungsversuche
Welche Maßnahmen haben Sie bereits getroffen?
Administrative Schritte
Wir haben Anfang April 2024 alle demokratischen Kölner Abgeordneten angeschrieben.
Es ist bislang keine Antwort eingegangen.
Haben Sie Kenntnis von Maßnahmen in dem betreffenden Mitgliedstaat, die den Gegenstand Ihrer Beschwerde betreffen?
Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Klagen angekündigt.