Energiepolitische Notwendigkeit Garzweiler ist nicht mehr gegeben

„Unter Einbeziehung mehrerer Gutachten wird dargelegt, dass der anzuerkennende weite Spielraum für gesetzliche Bedarfsfeststellungen in evident unsachlicher Weise ausgefüllt wurde. Die Bedarfsfeststellung geht von unzutreffenden Annahmen aus, sie ist nur schwer mit bestehenden und künftigen Klimazielen vereinbar, und sie beruht auf einer Fehlgewichtung der Anwohnerbelange.

Die Landesregierung ist daher durch 48 KVBG nicht im Hinblick auf künftige Planungen und Zulassungen gebunden, sondern muss u.a. in der anstehenden neuen Leitentscheidung eine eigenständige planerische Entscheidung treffen. „

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