Rücknahme Genehmigung des 4. Hauptbetriebes Tagebau Hambach gefordert
Unsere Petition an Ministerpräsident Armin Laschet
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet, sehr geehrte Damen und Herren des Landtags NRW,
wir haben uns im Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Leitentscheidung „Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier“ zu Wort gemeldet.
Die Landesregierung hat bei öffentlichen Auftritten stets betont, dass „die neue Leitentscheidung […] die Grundlage für die nun anstehenden Plan- und Fachverfahren [ist]. Erst durch diese wird sie dann unmittelbar auch für die bergbautreibende RWE Power AG verbindlich.“
Dennoch ist die Zulassung des 4. Hauptbetriebsplans Hambach für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024 bereits am 21.12.2020 von Ihnen erteilt worden.
Über diese Vorgehensweise beschweren wir uns hiermit bei Ihnen.
Die klare Missachtung von Bürgerinnen, des Beteiligungsverfahrens an sich und der Entscheidungskompetenz des Landtages stellt einen unvorstellbarer Vertrauensverlust für die Politik Ihrer Landesregierung dar.
Herr Laschet,
wie kann es sein, dass in einem Beteiligungsverfahren via Presse, Dialogveranstaltung und im Internet suggeriert wird, Bürgerinnenbeteiligung sei auch zu diesem Entscheidungspunkt möglich, obwohl die Entwürfe für den 4. Hauptbetriebsplan zu diesem Zeitpunkt längst in der Landesregierung längst zur Prüfung vorgelegen haben müssen?
Wie kann es dann sein, dass RWE per 4. Hauptbetriebsplan die Abgrabung der „Manheimer Bucht“ zugelassen wird, obwohl im Entwurf zur Leitentscheidung die Prüfung von Alternativen und eine offene Entscheidungslage klar zum Ausdruck gebracht wird?
Dies wurde öffentlich während der Dialogveranstaltungen sowohl seitens der Landesregierung als auch von RWE mehrfach betont.
Zwar mag die Abgrabung der „Manheimer Bucht“ für das Bergbauunternehmen zunächst die günstigste Lösung sein. Volkswirtschaftlich stellt sie leider die teuerste Lösung dar, wie Ihnen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mehrfach aufgezeigt wurde.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 13. Januar dem „öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ zugestimmt. RWE wurden dort laut Artikel 10 Satz 1 2,6 Milliarden € an Entschädigungen zugesprochen. Gemäß Artikel 14 des Vertrages sollen „die Entschädigung dafür genutzt [werden], die Tagebaufolgekosten rechtzeitig abzudecken“.
Dementsprechend steht der Bergbaubetreibenden genug Geld zur Verfügung, um die von uns und der breiten Zivilgesellschaft und Kirchen, aber auch den Kommunen wie der Stadt Kerpen erstellten Konzepte zur Restseegestaltung mit geringerer Seetiefe und den Verzicht der Abgrabung der „Manheimer Bucht“ zu realisieren. Wertvolles Kulturland kann somit erhalten werden und das Rheinische Revier nachhaltig befriedet werden.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
wir fordern Sie hiermit auf, von Ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und die Genehmigung des 4. Hauptbetriebsplanes umgehend zurück zu nehmen.
Wir fordern Sie auf, die Planungen und Ideen zur Restseegestaltung Hambach aus dem Beteiligungsverfahren in die Leitentscheidung mit einzubeziehen. Zur Prüfung und Bewertung der Sachverhalte sind von RWE unabhängige Gutachten erforderlich.
Wir fordern Sie auf, öffentlich zu dem Vorgang Stellung zu nehmen. Wir fordern Sie auf, die erfolgte Genehmigung des 4. Hauptbetriebsplanes inklusive Karten und Schriftwechsel bis spätestens zum 30.03.2021 nach Informationsfreiheitsgesetz öffentlich zugängig zu machen.