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01.12.23 – Tod durch RWE?

Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen die Verantwortlichen von RWE - Diskussionsveranstaltung 01.12.2023

Update: Die Strafanzeige wegen Tötungsdelikten gegen die Verantwortlichen von RWE Power ist weiterhin aktuell!

19:00 – 22:00 Uhr – Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3, 50670 Köln (Nähe Ebertplatz) Raum: Großes Forum

Aktuelle Informationen: https://www.rwe-tribunal.org/

Geplanter Ablauf

Einführung mit Prof. Dr. Niko Froitzheim (Geologe), RA Dr. Heinrich Comes, Kinderarzt Christian Döring u.a.
Moderator: Jürgen Döschner (Journalist)
Der Kabarettist Jürgen Becker wird mit einer Videobotschaft dabei sein.
Im Anschluss  Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung.

Dokumentation der skandalösen Vorgänge hinsichtlich dieser Strafanzeige

Einen guten Einstieg in das Thema zeigt unser Video:

Dokumentation der skandalösen Vorgänge hinsichtlich dieser Strafanzeige

  • Am 29.09.2022 erstatteten über 20 europäische Jurist:innen und die RWE-Tribunal-Initiative eine Strafanzeige gegen u.a. die Vorstandsmitglieder der RWE-Power AG
  • Am 15.12.2022, während einer Mahnwache am Kölner Justizzentrum, wurde die Petition „Tötungsdelikte: Strafanzeige gegen RWE Power“ mit 4.370 Unterschriften an Oberstaatsanwaltschaft Ulrich Bremer übergeben. Dort erfuhren die Juristen: Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben.
  • Nachdem monatelang keine Antwort von der Justiz gekommen war, hakte die Initiative beim Justizminister Limbach am 08.03.2023 (Eingang am 11.03.2023 beim Ministerium) nach.
  • Auf der 4. Sitzung des RWE-Tribunals am 11.03.2023 begründeten der Anwalt Dr. Heinrich Comes und der Kinderarzt Christian Döring ausführlich, wie es zu der Anzeigenerstattung kam.
  • Rechtzeitig zur RWE Aktionärs Hauptversammlung am 04.05.23 hatte die Staatsanwaltschaft Essen dem RWE-Konzern offenbar schon bekannt gegeben hatte, dass es zu keinen Ermittlungen kommen würde. Die Strafanzeige stellenden Jurist:innen hatten hingegen keinerlei Information dazu erhalten.
  • Am 09.06.2023 sagte der Justizminister Dr.Limbach zu, seiner Aufsichtspflicht nach kommen zu wollen.
  • Am 07.07.2023 schließlich antwortete die Staatsanwaltschaft Essen infolge des Briefes an den Justizminister und entschuldigte sich für ihre Verfahrensfehler; gleichzeitig gibt sie die Einstellung des Verfahrens bekannt. Eine Entscheidung, die sie bereits am 16.01.2023 getroffen hatte.
  • Eine erste Einschätzung der Anwälte dazu: “Infolge unseres Briefes an den Justizminister und dessen Anfrage bei der StA Essen ging heute der anliegende Bescheid ein. Immerhin enthält er ein paar inhaltliche Ausführungen. Zusammengefasst: Der schwarze Peter wird der Politik zugeschoben. Die Argumentation ist m.E. höchst problematisch und spätestens nach dem Beschluss des BVerfG schwerlich haltbar.”
  • Am 12. Juli 2023 wurde Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Am 20.07.2023 bestätigt die Staatsanwaltschaft Essen den Eingang der Beschwerde und informiert über weitere Verfahrensschritte. Bisher hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm noch kein Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Am 01.10.2023 erfolgte eine ausführliche Begründung der Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens.

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