EU-Beschwerde gegen das KohleEINsteigsgesetz wird in Brüssel geprüft
Kohleausstiegsgesetz: Die Beschwerde von Parents for Future Germany nach 107 A-EU-V vom Juli 2020 wird jetzt in Brüssel intensiv geprüft.
Die Europäische Kommission hat erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU‑Beihilfevorschriften.
Margrethe Vestager, Vizepräsidentin für Wettbewerbspolitik: “Es [ist] unsere Aufgabe, den Wettbewerb zu schützen, indem wir sicherstellen, dass der Ausgleich, der den Anlagenbetreibern für den vorzeitigen Ausstieg gewährt wird, auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird.
Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen. Daher leiten wir dieses Prüfverfahren ein.”
Die heutige Mitteilung aus Brüssel ist eine Klatsche für Armin Laschet und Peter Altmeier:
Es gebe massive Bedenken hinsichtlich der Berechnung der entgangenen Gewinne sowie zu den Tagebaufolgekosten.
Genau diese Gründe hat Parents for Future Germany in der Beschwerde vom 12. Juli 2020 bei der Kommission geltend gemacht.
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