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Das (mögliche) neue Versammlungsgesetz in NRW

Nun, es werden vermutlich mittlerweile die meisten von euch mitbekommen haben, dennoch ist eine Auseinandersetzung mit der Thematik von großer Bedeutung.

Es geht um das (mögliche) neue Versammlungsgesetz in NRW.

Bessergesagt geht es um das Versammlungsrecht: das Recht zu demonstrieren. Im Schatten der Coronakrise während des sog. Lockdowns, in der die tatsächliche Durchführung von Versammlungen so schwer wie lange nicht mehr war, versuchen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen das Versammlungsrecht aus Art. 8 GG so stark einzuschränken wie noch nie. Als Klimagerechtigkeitsbewegung sehen wir uns natürlich auch in der Rolle unsere Stimme gegen solch autoritäre Maßnahmen zu erheben, doch geht es uns um mehr.

Das neue Versammlungsgesetz bedroht unser aktivistisches Handeln ohne Vergleich. Ja es schränkt unsere Möglichkeiten zu demonstrieren sogar noch weiter ein als die Coronakrise. 

Sicherlich, unsere Demonstrationen fallen wohl nicht unter das neue Militanzverbot (§ 18 VersG Entwurf), nach dem die Teilnahme von Demonstrationen bereits verboten wird, wenn durch „uniformähnliche Kleidungsstücke (…) Gewaltbereitschaft vermittelt [wird] und dadurch einschüchternd wirkt“. Tatsächliche Gewaltbereitschaft spielt für das Gesetz keine Rolle. Auch ist es egal, ob eine Versammlung tatsächlich auf echte Menschen einschüchternd ist. Es reicht bereits aus, wenn eine Versammlung so wirkt als wäre sie gewaltbereit, weil etwa alle schwarz gekleidet sind oder alle im typischen Outfit von Ende Gelände rumlaufen. Und wer auch noch auf die Idee kommt zur Demo zufälligerweise das gleiche anzuziehen wie viele andere auch und dabei „provokativ auftritt“, kann schon mal mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen, gem. § 27 VIII VersG-E.

Auch haben wir als Students for Future nie andere Versammlungen gestört. Das war natürlich auch vorher schon verboten. Es reicht aber nach dem neuen Gesetzesentwurf der von Armin Laschet geführten Landesregierung bereits aus, Handlungen vorzunehmen, die nur der Förderung von Störungen von rechtmäßigen Versammlungen dienen. 

Letzten September hatten wir in Köln unseren großen Klimastreik mit über 10.000 Teilnehmer*innen durchgeführt. Trotz Corona. Unser sehr aufwändiges Corona-Konzept hatte es verlangt, dass es auf 10 Teilnehmende eine*n Ordner*in gab. Auch wenn wir mit nur 3.000 Teilnehmenden gerechnet haben, brachten wir am Ende, wenn auch sehr spontan es auf tatsächlich fast 1.000 Ordner*innen. Diese Demonstration hat für alle, die sie organisiert haben, unfassbar viel Stress bedeutet. Fast wäre sie nicht möglich gewesen. So oder so, es war ein Wunder, dass wir dann doch so viele Menschen zusammen gegen die Klimakrise auf die Straße bekommen haben. 

Ohne Frage, trotz guten Infektionsschutzkonzeptes ist wohl eine Restgefahr bestehen geblieben. Das ist nicht weiter schlimm, schließlich geht von öffentlichen Versammlungen mit vielen Teilnehmer*innen immer irgendeine Gefahr für die öffentlich Sicherheit aus. Nach dem neuen Versammlungsgesetz NRW, würde dies schon dafür reichen, dass wir Namen und Anschriften aller 1.000 Ordner*innen (von denen wir natürlich zur Anmeldung noch nicht wussten wer sie sein werden) hätten angeben müssen. 

Das wäre selbstverständlich nicht möglich für uns gewesen. Auch bei 100 Ordner*innen dürfte es für einen Versammlungsleitung schwer zu stemmen sein, alle Namen und Adressen, inklusive Erklärungsermächtigung zur Weitergabe der Daten an die Polizei zu bekommen. Kurz um, die in § 12 II VersG-E beschriebene Regelung kommt einem Verbot von größeren Versammlungen gleich. Auch wenn sie wohl in den allermeisten Fällen als Unverhältnismäßig betrachtet werden dürfte, gerade Versammlungsleitung für kleinere Demos werden bei solchen Maßnahmen wohl nicht dagegen klagen, sondern der Polizei einfach die Daten, ihrer Ordner*innen weitergeben.

Daneben gibt es in dem Gesetzentwurf noch viele weitere Steine die den Bürger*innen für die Wahrnehmung ihres Grundrecht in den Weggelegt werden. So wurde die Videoüberwachung für Versammlungen massiv ausgeweitet. Demonstrationen sind nach § 10 VersG nur noch schriftlich oder elektronisch anzumelden und nicht wie vorher (und es in den anderen Bundesländern der Fall ist) einfach per Telefon. Auch droht der Versammlungsleitung ein Jahr Haft, wenn sie die Versammlung trotz Verbot, Auflösung oder ohne Anmeldung durchführt (wobei hier Eil- und Spontanversammlungen von ausgenommen sind). Wenn die Versammlung anders als angemeldet durchgeführt wird, droht der Versammlungsleitung sechs Monate Haft.

Die Landesregierung hat alle Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit gelesen und geschaut, wie weit sie gerade noch gehen können, ohne dass das Gesetz sofort verfassungswidrig wäre. Dabei haben sie nicht nur die Hürden für Versammlungen sehr hoch gesetzt, sondern auch die Möglichkeiten der Polizei diese Hürden einfach noch viel weiter anzuheben, stark erweitert. Wie und ob der Gesetzesentwurf durch den Landtag kommt wird sich zeigen. Es bleibt nun an uns, gemeinsam dagegen vorzugehen.

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2 Kommentare

  1. Das ist typisch. In den Medien bestimmt Corona das Thema. Heimli h still und leise wird nun versucht die Bürgerrechte weiter einzuschränken. Die Wirtschaftspolitk soll nicht weiter gestört werden, vor allem soll keine Belastung durch Reformen für den Klimawandel die Wirtschaft stören. Wie macht man das am besten, man macht sie mundtot. Die Medien sind sowieso schon weichgespült, kritisieren gerade soviel das die Union keinen Schaden davon trägt. Laschet will Kanzler werden, dann gute Nacht wer weiß was dann noch alles auf Bundesebene per Gesetz verboten wird. Hier werden Grundrechte abgebaut und das von einer Partei die sich demokratisch nennt. Es geht der Union ur um die Macht, gut bezahlte Posten in der Wirtschaft nach der politischen Karriere, Söder und Laschet führen das seit einer Woche vor. Diese Partei ist nicht für die Demokratie, die schafft sie ab. Es ist die DNA dieser Partei, zu viele Rechtsgesinnte seit der Gründung. Um solche einschneidende Veränderung der Grundrechte zu verhindern, auch auf Bundesebene müssen die Bürgerinnen und Bürger bis zur Wahl immer wieder daran erinnert werden, sonst haben sie es ist September vergessen

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