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StVO – Oder warum es sich lohnt auf die Straße zu gehen!

Ich bin heute über eine Sache gestolpert, die ich so nicht auf dem Schirm hatte und ich glaube da bin ich nicht die einzige. 

Das letzte Mal, dass ich mich mit der StVo beschäftigt habe war, als ich meinen Führerschein gemacht habe und das ist schon ein paar Tage her. Aber in der StVO steht u.a.

§ 25 Fußgänger 

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html

Ein Gehweg ist, abseits der großen Geschäftsstraßen in der Regel 2,10 bis 2,50 m breit. So meine grobe Schätzung. An vielen Stellen aber auch schmaler. Dann steht häufig noch ein Baustellenschild, oder anders auf dem Gehweg, aber gehen wir mal von 2,50 m aus. 

Wenn mir jetzt, zu Zeiten der Corona- Pandemie, dann Menschen entgegenkommen, ist es nicht möglich, den erforderten und vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Das sagt ein Blick auf die geschätzten Zahlen, das merkt Mensch, wenn wir vor die Türe gehen. Hat Mensch einen Kinderwagen dabei, ist mit dem Rollstuhl unterwegs oder ähnliches, dann ist es noch schwieriger. 

In manchen Städten, unter anderem Madrid und Barcelona, wurden deswegen einzelne Straßen für den Autoverkehr gesperrt, um den Fußgänger*innen mehr Raum zur Verfügung zu stellen und den Bewohner*innen die Möglichkeit zu geben, sich bewegen zu können, ohne die Abstandsregelungen zu verletzten.

So ein Vorgehen hatte ich persönlich mir auch für Köln und andere Städte erhofft. Tatsächlich hielte ich so ein Vorgehen nur für konsequent, hielte ich eine bundesweite Empfehlung hierfür nur für konsequent und wichtig. Aber von Seiten der Politik, na ja…

Aber ein Blick auf die StVO reicht aus um festzustellen, dass wir auf die politischen Maßnahmen in diesem Punkt nicht warten müssen, dann würden wir wahrscheinlich lange warten.

Ich bin keine Juristin, aber wenn ich andere Fußgänger*innen nicht nur behindert, sondern sogar, auf Grund der derzeitigen Pandemie potentiell gefährde, wenn Menschen sich auf dem Fußweg entgegenkommt, dann lese ich die StVO so, dass ich dann die Berechtigung habe, ja sogar die Pflicht auf die Straße auszuweichen. 

Ich persönlich werde dies in Zukunft häufiger tun, zum Schutz meiner Mitmenschen und mir. Aus Solidarität. Und weil es eine gute Möglichkeit ist, Raum in der Stadt zurück zu erobern, wo rollendes Blech ihn für sich beansprucht. 

Ich würde mich freuen, wenn ich Mitstreiter*innen finde, die nicht nur Freitags gemeinsam mit mir auf die Straße gehen!

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