Tempo 30 / 20 in Köln?

In Köln sind mehr als 500.000 Menschen durch Lärm im Straßenverkehr belastet. Das darf so nicht sein. Die Stadt muss die Menschen besser schützen. Deshalb muss weniger motorisierter Verkehr in der Stadt sein. Und das Tempo muss runter. Dann wird es für alle leiser und angenehmer.
Ist vor Deiner Haustüre noch kein Tempo 30 (oder langsamer) realisiert? So kannst Du für Dich und Dein Veedel für mehr Ruhe und Verkehrssicherheit sorgen. Die Beispiele sind auf Köln bezogen, Du kannst sie für Deine Kommune entsprechend modifizieren.
Schritt 1 – wie laut ist es bei Dir?
Mit dem Suchbegriff „Lärmkarte Köln“ findest Du u.a. das Umgebungslärmportal NRW. Hier kannst Du Adressgenau suchen.

Die WHO empfielt in ihren Leitlinien beim Straßenverkehr einen Schwellenwert von 53 dB (Tag) und 45 dB (Nacht) (Tabelle 4, Seite 16).
Schritt 2 – schreibe Deine Kommune an
Auf der Seite der IG Lux findest Du ein Musterschreiben für die Luxemburger Straße. Vielen Dank für die Bereitstellung!
Das angepasste Schreiben findest Du als editierfähige Datei ODT oder PDF.
Stell Dir einmal vor: viele Menschen aus Deiner Ecke füllen das Schreiben bei einem Straßen / Veedelsfest aus und schicken das an die Stadt.
Schritt 3 – Klagen
Da die Stadt Deinen Antrag vermutlich ablehnen wird steht Dir der Klageweg offen. Zur Absicherung bietet sich ein Crowdfunding an.
Wenn Du in einer der lärmbelastenten Zonen wohnst, hast Du gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.
Damit kein Tempo 30 / Tempo 50 Flickenteppich entsteht, finden sich am besten mehrere Leute aus Deiner Ecke, die entsprechend vorgehen.
Beispiele
Dass Kölnerinnen und Kölner ihr Recht auf Tempo 30 einklagen müssen, überrascht. Denn Ende 2021 ist Köln der bundesweiten Initiative »Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten« beigetreten. Mehr als 200 Kommunen setzen sich dafür ein, mehr Handlungsspielraum zur Ausweisung von streckenbezogenen Tempo-30-Begrenzungen zu bekommen.
Neben Hövelmann hatten weitere Kölnerinnen und Kölner bei Stadtverwaltung beantragt, auf den Straßen, an denen sie wohnen, Tempo 30 einzuführen. Sie argumentierten unter anderem mit Lärmschutz für »verkehrsbeschränkende Maßnahmen«. Tempo 30 gilt als effektiv. Doch die Verwaltung lehnte ab.
Einen »Ohrenklatscher für die Stadt«, nennt Hövelmann das Urteil. »Die Stadt hat es sich mit der Argumentation zu einfach gemacht. Das war Schema F, und das ist beim Gericht offenbar nicht gut angekommen.« In der Urteilsbegründung heißt es etwa, die Gründe, Tempo 30 abzulehnen, seien »nicht nachvollziehbar und in sich unplausibel«. Die Stadt müsse die Annahme, eine Temporeduzierung würde zu Ausweichverkehren führen, belegen und gehe zudem nicht auf den »Grad der Lärmbelastung und die damit verbundenen Nachteile für den Kläger, etwa in Form von Gesundheitsrisiken, ein«.
https://www.stadtrevue.de/artikel-archiv/artikelarchiv/07663-ohrenklatscher-fuer-die-stadt
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die gutachterlich ermittelten Lärmwerte belegten, dass die Situation für die Klägerinnen und Kläger an den konkreten Messpunkten nicht zumutbar sei. Die als Orientierungswerte heranzuzuziehenden Grenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung seien allesamt überschritten. In einer solchen Situation müsse die Straßenverkehrsbehörde unter Abwägung der widerstreitenden Interessen entscheiden, ob eine Temporeduzierung zu erfolgen habe.
https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/urteile-zu-tempo-30-kmh-aus-laermschutzgruenden.html