CDU dank Datenschutzskandal vor Insolvenz?
Empfehlung
Hat die CDU heimlich Deine Daten abgegriffen und illegal gespeichert?
Bist auch Du z.B. von der CDU seit des Bundestagswahlkampfs 2017 an der Haustüre besucht worden? Haben die Vertreterinnen auch bei Dir auf einem Tablet gewischt? Wurdest Du ordnungsgemäß gefragt, ob Deine Daten verarbeitet und gespeichert werden dürfen?
Das SOLLTEST Du jetzt für alle Menschen aus Deiner Familie und für Deine Vereine/Ortsgruppen jeweils einzeln tun:
Anfrage per E-Mail schicken (*)
- Füge am Ende der E-Mail Deine Postadresse ein und lösche
Noel Mustermensch
Am Tagebau 20
52123 Alle Dörfer bleiben
- Füge Deine E-Mailadresse in cc ein und lösche Deine.Email@123456.de
- Optional: Aktiviere „Sendebestätigung anfordern“ in Deinem E-Mailprogramm
- Ändere hier@soll-es.hin zu
- Lies Deine E-Mail noch einmal: Sind Name und Postadresse korrekt? Ist Deine E-Mail korrekt?
- Klicke Abschicken
- Speichere die Mail an Dich in CC an einen Ort, wo Du sie wieder findest. Das ist Deine Sendebestätigung.
- Stelle Dir einen Wecker auf + 4 Wochen und gönne Dir einen Kaffee / Tee o.ä.
- Hilf Deiner Familie und Freund*innen bei der Teilnahme.
(*) Wenn Dein Browser oder Cellphone diesen Link nicht unterstützt nimm bitte die vorbereitete ZIP-Datei (Textdatei liegt da drin in UTF-8-Format; Die Admin steigt am Sonntag Abend nicht mehr in Konfigurationen ein.) und kopiere die Abschnitte an die passende Stelle Deine E-Mailprogramms.
Geht es auch per Brief, Webformular, Fax oder Telefon?
1.) Musterbrief herunterladen
2.) Deine Adresse eingeben, Brief ausdrucken und unterschreiben
3.) Per Briefpost nach Berlin schicken (Einwurfeinschreiben empfohlen)
Deine Anfrage nach Artikel 15 DSGVO ist außer der eingesetzen Briefmarke für Dich kostenfrei und MUSS innerhalb eines Monats beantwortet werden.
Musterschreiben Einzelperson (*): TXT
Anfrage per Webformular: https://www.cdu.de/kontakt
Anfrage per Telefon zur Niederschrift oder Fax:
Für Ortsgruppen / Organisationen
Hintergrund
Die Union steht nach ekletanten Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO) öffentlich am Pranger. Die Staatsanwaltschaft und Datenschutzbeauftragten ermitteln.
Artikel 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen […] politische Meinungen […] hervorgehen[…] ist untersagt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
Bei einem Verstoß können empfindliche Geldbußen in Höhe von bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes verhängt werden (Artikel 83 DSGVO).
Zusätzlich können die im Impressum der Software genannten Herrn Laschet und Ziemiak nach Artikel 29 und 130 OWiG mit einer Geldbuße belangt werden.
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Weiteres
„Die App, um die es geht, heißt „CDU Connect“ und wurde von der Agentur PXN GmbH für den Bundestagswahlkampf 2017 entwickelt. Auch CSU und die ÖVP in Österreich setzen Apps ein, die auf demselben Software-Gerüst beruhen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/cdu-connect-anzeige-wittmann-1.5373488
Wer für eine der Parteien an Haustüren klingelt und um Stimmen wirbt, kann damit detailliert Daten erfassen:
Wer hat wann in welcher Straße geöffnet?
Wie alt war die Person und was hält sie von der jeweiligen Partei?
Für jeden Eintrag erhalten die Wahlkampfhelfer Punkte und klettern in einer internen Bestenliste. Im Frühjahr 2021 waren persönliche Daten und Fotos von mehr als 18 000 Menschen hinterlegt, die für die CDU um die Häuser zogen und an Hunderttausenden Türen klingelten. Hinzu kam ein Datensatz mit 1350 Angeworbenen, der deren Adresse, Geburtsdatum und Interessen umfasste.“
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz schreibt zur DSGVO u.a.:
Recht auf Information und Auskunft
Vor der Datenerhebung müssen Sie darüber informiert werden, welche Daten Sie preisgeben sollen und zu welchem Zweck diese verwendet werden. Auch wie lange diese Daten gespeichert werden und an wen sie übermittelt werden, muss transparent sein. Dies hat mit einer klaren und verständlich formulierten Datenschutzerklärung zu erfolgen.
Neben diesem Recht auf Information haben Sie ein umfangreiches Auskunftsrecht. Jederzeit können Sie bei der datenverarbeitenden Stelle um Auskunft über alle Daten bitten, die über Sie gespeichert sind. Eine Antwort erhalten Sie in der Regel kostenlos innerhalb eines Monats. Entscheidend ist: Die Informationen müssen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen. Dies gilt auch im Internet und bei digitalen Diensten.
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html
Anmerkung
(*) Das Schreiben ist eine Abwandlung des Musterschreibens BW.
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