Scharfe Kritik der Klimabewegung an der Neuauflage des Klimaschutzgesetzes
Pressemitteilung vom 13.05.21 (PDF)
In der Kabinettssitzung vom 12.05.2021 hat die Bundesregierung eine Neuauflage des Klimaschutzgesetzes von 2019 diskutiert. Die Klimabewegung und 20 For-Future-Gruppen kritisieren diesen Gesetzentwurf scharf!
“Klimaschutz ist ein Grundrecht! Das BVerfG hat klargestellt, dass ein Aufschieben effektiver Klimapolitik zu Lasten der jüngeren Generation verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Effektive Klimapolitik muss heute stattfinden, damit die Freiheitsrechte der Jungen auch in Zukunft gewährleistet sind. Dazu gehört, dass der Gesetzgeber nachvollziehbar regelt, wie er gedenkt, das verbleibende Emissionsbudget bis zur Treibhausgas-Neutralität zu verteilen – der aktuelle Gesetzentwurf macht aber nicht einmal transparent, welches Budget zugrunde gelegt wird”, so Anne Kling von Lawyers for Future.
Die Bundesregierung suggeriert, sie würde sich, angestoßen durch das klimapolitisch wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021, nun ernsthaft dem Schutz des Klimas und künftiger Generationen verschreiben. Tatsächlich reichen die neu beschriebenen Ziele und Maßnahmen jedoch bei weitem nicht aus, um das auch für Deutschland völkerrechtlich verbindliche Pariser Abkommen einzuhalten und die Erderwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht für Deutschland vor, bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 eine Reduzierung von 65 % der Emissionen zu erreichen und die Treibhausgase bis 2040 um 88 % zu reduzieren.
Die Erhöhung der Emissionsreduktionsziele von 55% auf 65% bis 2030 bedeutet dabei lediglich, so Greenpeace, dass Deutschland statt 96% des uns noch zur Verfügung stehenden CO2-Restbudgets immer noch 91% bis 2030 verbraucht hätte.
Damit bleibt weiterhin die Hauptlast der Emissionsreduktion auf den Schultern der jüngeren Generation.
Auch nach Analysen des Climate Action Tracker (https://climateactiontracker.org) muss Deutschland seine Emissionen bis 2030 um mindestens 69 % senken, um das 1,5 Grad Limit nicht zu überschreiten.
Die Scientists for Future haben in einer Studie gezeigt, dass auch für Emissionen der EU27 (27 EU-Staaten) ab 2021 nur noch ein Restbudget bleibt. S4F-Mitglied Prof. Wolfgang Lucht erklärt dazu: „Legt man den Anteil der 27 EU-Staaten an der Weltbevölkerung zugrunde, so ergibt sich nach Berechnungen des IPCC (Weltklimarat) ein Restbudget für die EU27 von 20 Gigatonnen CO2 ab 2021, um die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.“
Das neue Klimaschutzgesetz lässt jedoch weiterhin konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Reduktionsziele vermissen. Insbesondere im Energiesektor wurden die Ziele deutlich um ein Drittel angehoben, ohne zu erklären, wie sie erreicht werden sollen. „Ohne einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 und einem massiven Ausbau von Wind- und Solarenergie dürfte dieses Ziel nicht zu erreichen sein,“ so Markus Burbach von Parents for Future. „Zehn Monate nach Verabschiedung des Kohleausstieggesetzes und zwei Monate nach Beschluss der neuen NRW-Leitentscheidung zum Braunkohleabbau sollte klar sein, dass diese beiden Entscheidungen nicht mehr haltbar sind und dringend nachgebessert werden müssen,“ so Markus Burbach weiter.
„Schülerinnen und Schüler lernen in der Schule durch Aktionen wie die Public Climate School oder die Aktionswoche Klima längst, dass wir auf die verbleibenden Gigatonnen CO2 schauen müssen. Die Bundesregierung legt stattdessen nur einen Zeitraum für die Erreichung der Klimaneutralität fest, ohne deutlich zu machen, wie sie dorthin zu kommen gedenkt. Vielleicht sollte die amtierende Bundesregierung nochmal die Schulbank drücken, damit sie versteht, worauf es ankommt!“ so Nora Oehmichen von Schools For Future.
Zusammen kämpfen wir daher weiter für eine weltweite Klimagerechtigkeit und stellen uns entschieden hinter die Forderungen von Fridays for Future:
- Nettonull 2035 erreichen
- Kohleausstieg bis 2030
- 100% erneuerbare Energieversorgung bis 2035
- Ende der Subventionen für fossile Energieträger
- Eine sozial gerechte Treibhausgasemissionssteuer von 195 € pro Tonne CO2