Hammer: die Verfassung von NRW sieht die Enteignung von RWE explizit vor: (1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten. Landesverfassung NRW, Artikel 27 Ob die nächste Landesregierung das anpackt?
Schlagwort: Enteignung
Landwirt in Lützerath klagt gegen Enteignung durch RWE
Video der Pressekonferenz vom 16.04.21